Vordemokratische Zeiten – vom Wahlrecht ausgeschlossen

Für rund 300.000 WienerInnen ist demokratische Mitbestimmung nur graue Theorie.

Sie bauen unsere Straßen, Schulen, Büros und Wohnungen. Sie putzen in Pflegeheimen und Spitälern unsere Hintern. Sie räumen in der Wohnung hinter uns her, ebenso wie in Hotels und Gastgewerbe. Sie sind die neuen Greißler, sichern das Überleben unserer Märkte und sind aus der Nahversorgung nicht mehr weg zu denken. Sie verkaufen uns die Morgenzeitung. Sie studieren hier und sind erfolgreich in Wirtschaft und Beruf. 351.907 MigrantInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Sechs von sieben sind älter als 16 Jahre und dennoch dürfen sie bis heute nicht wählen.

In Summe ist mehr als die gesamte Bevölkerung der Stadt Graz in Wien von der politischen Mitgestaltung ihres Lebensmitttelpunktes ausgeschlossen. Bei Gemeinderatswahlen mitentscheiden – leider nein. Während zuletzt 370.431 Wahlberechtigte freiwillig auf das ihnen zustehende Wahlrecht verzichteten, stellt sich für mehr als ein Fünftel aller WienerInnen diese Frage überhaupt nicht. Ein Leben in der demokratiepolitischen Steinzeit.

Menschen zweiter Klasse?

Wie kann Integration funktionieren, wenn mehr als 20% der Bevölkerung von demokratischer Teilhabe ausgeschlossen ist. Wenn Bedürfnisse und Wünsche im politischen Alltag zur Bittstellerei reduziert werden. Miteinander zu Leben bedeutet dem Anderen gleiche Rechte einzuräumen. Fehlendes Wahlrecht und fehlende Möglichkeiten der politischen Partizipation vermitteln in ihrem innersten ein Selbstverständnis eines Menschen zweiter Klasse.

„Staatsbürgerschaft und Wahlrecht als Belohnung für eine gelungene Integration“ – Plattitüden werden nicht besser je öfter sie wiederholt werden. Längst sind MigrantInnen mit oder ohne österreichischem Pass Bestandteil unserer Gesellschaft. Haben diese verändert und mitgeprägt. Wer zwischen Integration und Assimilation unterscheidet, erkennt sofort, dass das Wort „gelungen“ in diesem Zusammenhang gänzlich unangebracht ist. Es gibt unter ÖsterreicherInnen kein kollektives Bewusstsein, welches als Maßstab zur Bewertung von Integration tauglich wäre.

Dafür gibt’s ein Fremdenrecht, welches insbesondere den Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft von Jahr zu Jahr erschwert. Wurden im Jahr 2002 noch 5,6% aller in Wien lebenden AusländerInnen eingebürgert, so reduziert sich dieser Anteil bis 2010 auf 0,5%. Gerade einmal 1755 Menschen wurden in Wien im vergangenen Jahr ÖsterreicherInnen. Vergleichbares gilt für das gesamte Bundesgebiet. Kurz um: das Abstellen auf den Besitz einer Staatsbürgerschaft ist überholt, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene.

Wien braucht ein neues Wahlrecht

Umdenken ist mehr als nur angesagt. Längst geht es nicht nur darum Manipulationsmöglichkeiten bei der Briefwahl zu unterbinden oder in Wien endlich ein wirklich proportionales Wahlrecht herzustellen. Es geht um den Kern demokratischer Wahlen an sich. Jeder Mensch soll dort wo er wohnt auch mit entscheiden und gewählt werden können. In den gegenwärtig laufenden Parteienverhandlungen zu einem neuen Wahlrecht spielt das Wahlrecht für ausländische MitbürgerInnen, neben einer Reform der Briefwahl und einer Mandatszuteilung, die tatsächlich dem Stimmverhalten der WählerInnen entspricht, eine zentrale Rolle.

Best Practice

Andere Länder sind hier weiter. Mit Erhalt der endgültigen Aufenthaltsbewilligung (nach ungefähr einem Jahr) darf in Neuseeland gewählt werden – auf allen politischen Ebenen. Sogar das Parlament. Vereinfacht gesagt, gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle die im Land leben. Und auch wenn es in der Schweiz noch gar nicht solange her ist, dass Frauen nicht überall wählen durften, ist so mancher Kanton erheblich weiter als österreichische Bundesländer. In Neuenburg und Jura besitzen Migrantinnen nach einigen Jahren das Recht auf Ebene der Kantone mitzubestimmen. Vergleichbares gilt in Großbritannien für die regionalen Parlamente von Wales, Schottland und Nordirland.

Keine Angst vor Mitbestimmung

Niemand muss sich vor einem mehr an Mitbestimmung fürchten. Weder auf nationaler, noch auf regionaler oder kommunaler Ebene. Denn es gibt sie nicht, die „Ausländer“. Die Bandbreite des politischen Engagements ähnelt dem von ÖsterreicherInnen. Gleichzeitig würde durch eine von den Grünen vorgeschlagene Wahlrechtsänderung jedoch verdeutlicht, dass alle hier lebenden Menschen, Teil unserer Gesellschaft sind.

Einer Gesellschaft, die sich demokratisch weiterentwickeln muss, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden.

9 Antworten zu “Vordemokratische Zeiten – vom Wahlrecht ausgeschlossen

  1. Braucht es nicht eine Verfassungsänderung auf Bundesebene, um das Wahlrecht auf Staatsbürger von Drittstaaten auszudehnen?

  2. martin margulies

    bedauerliche weise bräuchte es für das wahlrecht von drittstaatsangehörigen tatsächlich eine verfassungsänderung bzw. eine verfassungsrechtliche ermächtigung für bundesländer und gemeinden, diese frage jeweils im eigenen wirkungsbereich zu entscheiden. diese änderung streben wir an.

  3. blöd nur dass diese verfassungsänderung nicht kommen wird, gell 😀

  4. Ich bin dagegen, dass jeder sofort, wenn er hierher kommt Wahlrecht erhält. Wer aber über einen längeren Zeitraum hier arbeitet und Steuern zahlt, hat auf der regionalen Ebene meiner Meinung schon ein Mittbestimmungsrecht. Eine deutsche Staatsbürgerin aus Sachsen/Anhalt, die seit 10 Jahren in Wien lebt und arbeitet und hier ihren Hauptwohnsitz gemeldet hat, sollte mitbestimmen dürfen. Ebenso ein Türkischer Staatsbürger aus Ankara. Was für einen Sinn hat es, wenn die noch in Sachsen oder in Ankara was demokratisch mitbestimmen dürfen, aber hier nicht?

    • Das mit den 10 Jahren war ein Beispiel, ab wann lasse ich der Weisheit unserer Politiker über, auch wenn keiner mir sagen konnte, wie teuer das Berufsheer käme. Man kann das auch so gestalteten, dass nach 5 Jahren als Angestellter oder Selbstständiger Versicherter dieses Recht gegeben wird. Also jemand arbeitet 4 Jahre ist dann 6 Monate arbeitslos und dann arbeitet er wieder, so bekäme er das Recht nach 5½ Jahren. Ich rede nicht von nationaler Ebene, sonder von regionaler Ebene, sprich Gemeinde, Bezirk, Statutarstädte, Land und nicht Nationalratswahl. Ob dann die Verfassung wirklich geändert werden müsste, bezweifle ich bei dem föderalistischen System seit 1918.

  5. P.S.: Schön, dass die Grünen endlich mal ein Thema aufgreifen von dem ich schon seit Jahren rede 😉
    http://derstandard.at/plink/1350260758997?sap=2&_pid=28822344#pid28822344

  6. Pingback: Wiener Wahlrecht – ein Blogbeitrag an und für meine sozialdemokratischen FreundInnen | martins linksblog

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