Ein Plädoyer für ein ordnungspolitisches Eingreifen der Politik

Es ist an der Zeit das Krisenumverteilungsprogramm von unten nach oben zu beenden. Schließlich kann man Armut und Armutsgefährdung auch anders bekämpfen als davon betroffenen Menschen Brotkrümel zu geben, die sich bei den obersten fünf Prozent der Vermögenden sehr rasch in Kuchen verwandeln.

Das war schon bei den Coronahilfen so, wo vor allem Reichtum und Vermögen der im Verhältnis recht kleine Gruppe von Besitzenden mit Milliarden geschützt und vermehrt wurde, während ArbeitnehmerInnen, wenn sie Glück hatten Kurzarbeit in Anspruch nehmen konnten, mit etwas mehr Pech jedoch arbeitslos wurden, und sehr wohl massive Einkommens- und auch Vermögensverluste zu tragen hatten. Und die Unterstützung all jener, die nicht Teil eines regulären Arbeitsprozesses waren, nimmt sich im Verhältnis zu allen übrigen Förderungen tatsächlich sehr gering aus. Und dennoch, das sei hier erwähnt, haben hier die Grünen noch deutlich Schlimmeres verhindert.

Doch es Bedarf nicht immer mehr Geld vom Staat, sondern vielmehr mutigen ordnungspolitischen Handelns um Armut zu bekämpfen. Und ich denke, gerade jetzt wäre die Zeit dafür richtig, hierfür gesellschaftliche und parlamentarische Mehrheiten zu suchen. Dazu einige Beispiele

Gerade beim Thema Wohnen gibt es im Bereich der Mieten im nicht geförderten Wohnbau eine zentrale Umverteilung von arm zu reich. Die öffentliche Hand reagiert darauf einerseits angebotsfördernd mit gefördertem Wohnbau und Gemeindewohnungen andererseits finanziell unterstützend mit Wohnbeihilfe, Mietbeihilfe, Teuerungsausgleich und ähnlichem. Dieses Steuergeld fließt 1:1 in die Taschen von VermieterInnen. Mit ordnungspolitischen Maßnahmen wie klaren Mietzinsobergrenzen und sehr restriktiver Befristung könnte der Staat Wohnen deutlich vergünstigen, seine Beihilfen und Zuschüssen reduzieren und das dadurch eingesparte Geld selbst wieder für den öffentlichen Wohnbau und damit einer Verbreiterung des Angebotes nutzen. Das macht Mieten und auch den Erwerb von Eigentum günstiger und der Staat korrigiert damit bestehendes Marktversagen.

Auch beim Thema Energie kann der Staat natürlich eingreifen. Und wenn das Preisgesetz bei den sprunghaft gestiegenen Preisen nicht greift, weil es gegenwärtig so ausgestaltet ist, dass es tatsächlich erst dann zum Tragen kommt, wenn es im Vergleich zum internationalen Markt Unregelmäßigkeiten ausweist, dann muss man das Preisgesetz per Gesetzesbeschluss ändern. Schließlich agieren große Energiemultis auch nicht auf nationaler Ebene, sondern versuchen die spekulative Gewinnmitnahme überall wo möglich. Und ja hier muss und soll der Staat eingreifen. Warum eine Energieunterstützung, wo mit unserem Steuergeld am Ende des Tages Energiekonzerne und Spekulanten subventioniert werden, anstatt Höchstpreise festzulegen. Auch hier gilt es das Marktversagen zu korrigieren und nicht unser Steuergeld zu verschenken.

Wenn dann selbst Betriebe der öffentlichen Hand wie Verbund, EVN und Wien Energie ihre Gewinne maximieren und Kunden abzocken dann läuft mehr als nur ein klein wenig falsch und das Eingreifen der öffentlichen Hand als EigentümerIn ist mehr als nur gefordert.

Das alles ändert nichts daran, dass eine Reduktion des Energieverbrauchs ganz gleich ob Strom, Öl, Gas, Benzin oder Diesel kurzfristig unbedingt notwendig ist, um von russischem Blutgas und Blutöl unabhängig zu werden. Anders geht’s nichts. Daher scheinen auch hier regulierende Maßnahmen wie Forcierung der Wärmedämmung, Nutzung von Geothermie aber auch Tempolimits uvm angebracht.

Ein drittes Beispiel: Arbeit muss sich wieder lohnen. Sie lohnt sich aber nicht, wenn, wie von Industrie und Wirtschaft oft gefordert Sozial- bzw Versicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld gekürzt bzw Zumutbarkeitskriterien verschärft werden. Sie lohnt sich einzig und allein, wenn Arbeitsverhältnisse verbessert und insbesondere bei den niedrigsten Einkommen gerechter gezahlt wird. Immer noch gibt es Jobs mit weniger als 8 Euro in der Stunde brutto. Das man damit nicht über die Runden kommt ist wohl nachvollziehbar. Kurz gesagt – kein Vollzeitjob mehr unter € 2000,- brutto pro Monat. Das sind etwas mehr als € 1.500,- netto – nicht die Welt, aber doch deutlich besser als manche Löhne die immer noch für einen Vollzeitjob gezahlt werden.   

Selbstverständlich soll und muss die öffentliche Hand auf allen Ebenen, Menschen, die zur Führung eines menschenwürdigen Lebens auf Hilfe angewiesen sind, weiterhin unterstützen. Natürlich auch finanziell. Mit der Schaffung sinnvoller Rahmenbedingungen kann dabei jedoch sichergestellt werden, dass staatliche Unterstützung nicht noch mehr zur Vermögensvermehrung der obersten fünf Prozent beiträgt, sondern tatsächlich Armut bekämpft und auch noch finanzielle Mittel übrig lässt um Projekte zu fördern, die auch neue Chancen eröffnen.

Kulturausschuss vom 3.12.2019

LINK.*, Szene Wien, KulturlotsInnen, DÖW und QWien haben eines gemeinsam. Sie passen nicht in freiheitliches Kulturverständnis. In unseres schon. Und deshalb ist es auch gut, dass es in Wien dafür Mehrheiten gibt. Mit etwas Verspätung der Bericht aus dem Dezemberausschuss.

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Kulturausschuss vom 5.11.2019

Post Nr. 9

1) Die Subvention an wienXtra, ein junges Stadtprogramm zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Jahr 2019 für das Projekt “eda – education & art” in der Höhe von EUR 890 000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen,                 Post 757, Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2019 gegeben.

2) Für die Subvention an wienXtra, ein junges Stadtprogramm zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien für das Projekt: “eda – education & art” wird im Voranschlag 2019 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 757, Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine neunte Überschreitung in Höhe von EUR 890 000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 890 000 zu decken ist.

Mit Stimmen von Grünen, SPÖ, NEOS und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Alle weiteren Punkte wurden einstimmig angenommen:

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Kulturausschuss vom 8.10.2019

In der Hoffnung, die Kurzberichte aus dem Kulturausschuss wieder zeitnäher zu gestalten, diesmal derjenige vom Oktober (November  folgt)

Post Nr. 10 – 1) Zur Förderung von Bau- und Investitionskostenzuschüssen an verschiedene Vereinigungen wird im Jahr 2019 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von EUR 80 000 genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf   EUR 780 000. Die Stadt Wien Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von EUR 200 000 zu unterstützen. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 775 Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2019 gegeben.

2) Zur Förderung von Bau- und Investitionskostenzuschüssen an verschiedene Vereinigungen wird im Voranschlag 2019 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 755, Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen) eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 80 000 genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4 Post 720, Kostenbeiträge (Kostenersätze) für Leistungen mit EUR 80 000 zu decken ist.

Mit Stimmen von Grünen, SPÖ, NEOS und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

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Kulturausschuss vom 3.9.2019

Spät, aber doch – der Bericht aus dem ersten Kulturausschuss nach der Sommerpause. Sorry.

Post Nr. 13 – 1) Die Subvention an RRRIOT – Verein zur Förderung und Vermittlung feministischen Kulturschaffens im Jahr 2019 für das RRRIOT Festival in der Höhe von EUR 30 000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2019 gegeben.

2) Für die Subvention an RRRIOT – Verein zur Förderung und Vermittlung feministischen Kulturschaffens für das RRRIOT Festival wird im Voranschlag 2019 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 30 000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 30 000 zu decken ist.

Mit Stimmen von Grünen, SPÖ und NEOS (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Alle weiteren Punkte wurden einstimmig angenommen:

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Kulturausschuss vom 4.6.2019

Zu Beginn des meteorologischen Herbstes noch ein kurzer kultureller Sommerrückblick. Schließlich sollen Kulturausschüsse vollzählig nachzulesen sein.

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Kulturausschuss vom 7.5.2019

Fast hätte ich diesen Blogbeitrag ob seiner Kürze vergessen. Standen doch lediglich sechs Punkte auf der Tagesordnung. Selbstverständlich will ich euch aber auch diesen Ausschuss nicht vorenthalten.

Post Nr. 1

1) Die Subvention an den Verein WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser  im Jahr 2019 für behördlich notwendige Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in der Höhe von EUR 440 000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Post 777, Kapitaltransferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2019 gegeben.

2) Für die Subvention an den Verein WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für behördlich notwendige Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von EUR 440 000 genehmigt, die im Voranschlag 2019 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst unter der neu zu eröffnenden Post 777, Kapitaltransferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck zu verrechnen und in Verstärkungsmitteln mit EUR 440 000 zu decken ist.

Mit Stimmen von Grünen, SPÖ, ÖVP und FPÖ (gegen NEOS) angenommen.

Anmerkung: richtig gelesen – im Ausschuss waren NEOS dagegen und FPÖ dafür. In der darauffolgenden Gemeinderatssitzung hat sich das jedoch umgedreht.

 

Alle weiteren Punkte wurden einstimmig angenommen:

Post Nr. 2 – Die Subvention an den Verein „CineCollective – Filmkultur und kuratorische Praxis“ im Jahr 2019 für „Kaleidoskop. Film und Freiluft am Karlsplatz“ in der Höhe von EUR 100 000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.

Post Nr. 3 – Die Subvention an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN im Jahr 2019 für das Clubfestival „ViennaJazzFloor2019“ in der Höhe von EUR 94 000 wird genehmigt.         Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757, Musikpflege, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.

Post Nr. 4 – Die Subvention an das Wiener Lustspielhaus – Verein zur Förderung musikalischer und darstellender Künste im Jahr 2019 für „Der Menschenfeind“ in der Höhe von EUR 110 000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757, Förderung der darstellenden Kunst, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.

Post Nr. 5 – Für die außerordentliche Mitgliedschaft Wiens im Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte ist für das Geschäftsjahr 2019 ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von EUR 3 425 zu überweisen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/726, Förderung der darstellenden Kunst, Mitgliedsbeiträge an Institutionen (im Inland), gegeben.

Post Nr. 6 – Die Subventionen für „curated by“  für das Jahr 2019 werden wie folgt genehmigt:

Nr. Verein/Institution Jahr  Förderung

in EUR

1 section.a art.design consulting GmbH 2019 40 000
2 ARGE Österreichische Galerien 2019 189 000
  SUMME   229 000

 

Die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2019 in der Höhe von EUR 40 000 ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/755, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), und in der Höhe von EUR 189 000 auf der Haushaltsstelle 1/3120/757, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, gegeben.

 

Kulturausschuss vom 2.4.2019

Mit etwas Verspätung, der Bericht vom vergangenen Kulturausschuss. Wie üblich geprägt von einem hohen Maß an Einstimmigkeit. Dort wo nicht, handelt es sich entweder um von der Opposition als parteinahe eingeschätzte Vereine, oder aber um Institutionen denen lediglich die FPÖ die Zustimmung verweigert.

Das „Nein“ der FPÖ zu Kunst im Öffentlichen Raum und dem Demokratiezentrum Wien offenbart einmal mehr, wo sich diese Partei selbst verortet.

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Kulturausschuss vom 5.3.2019

Depot, Donauinselfest und Verein Sammlung Rotes Wien – nicht unerwartet, dass diese drei Punkte nicht einstimmig durchgingen. Alle übrigen hingegen schon. Viel Spaß beim durchstöbern.

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Kulturausschuss vom 29.1.2019

Kurz bevor der Gemeinderat heute, die im Kulturausschuss vorberatenen Geschäftsstücke endgültig beschließt, noch schnell der zugehörige Blugbeitrag. Bis auf vier Punkte wurde alles einstimmig angenommen.

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